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Liperi Karte


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Verkehr

Das finnische Strassennetz unterteilt sich in 6 Kategorien:

    1. Autobahn (Moottoritie)
    2. Bundesstrasse (Valtatie) 1 - 39
    3. Fernstrasse (Kantatie) 40 - 99
    4. Regionalstrasse (Seututie) 100 - 999
    4. Verbindungsstrasse (Yhdistystie) 1000 - 9999
    5. Ortsstrasse (Paikallistie)
    6. Privatstrasse (Yksityistie)

In Liperi findet man alle Kategorien von 1 bis 6.

Seit November 2013 gibt es in Liperi auch eine Autobahn. Die bereits im Jahre 2000 fertiggestellte vierspurige Verbindung von Ylämylly bis Joensuu wurde zur Autobahn erklärt. In den Jahren 2000 bis 2013 wurde eine Umgehung für Joensuu vierspurig über die Pekkala Brücke bis hin nach Niitylahti ausgebaut. Das ergibt eine Gesamtstrecke von 26 km.

Im Jahre 2010 erfolgte die Einbindung der Bundesstrasse 17 (Kuopio - Joensuu) in die durchgehende Streckenführung von Turku bis Niirala in die Bundesstarsse 9. Je niedriger die Strassennummer, desto höher ist die Bedeutung für den Verkehr und den zukünftigen Ausbau. Liperi erhofft sich dadurch eine Weiterführung des Autobahnabschnittes von Ylämylly bis Viinijärvi und damit in Ylämylly eine kreuzungsfreie Anbindung von Ylämylly sowie Jyrinkylä.

Strassennetz Strassennetz

Die von Viinijärvi beginnende Bundesstrasse 23 führt über Heinävesi nach Varkaus und weiter über Pieksämäki bis nach Pori.

Die Regionalstrasse 476 beginnt in Ylämylly und führt über Liperi-Ort, Heinävesi-Ort, Rummukkala und mündet in Pohjoislahti in die Bundesstrasse 23.

Die Regionalstrasse 482 beginnt in Käsämä, kreuzt die Regionalstrasse 476 im Ort Liperi, führt über die Arvinsalmen-Fähre nach Rääkkylä und endet in Kitee, Tolosenmäki. Sie verbindet die Bundesstrassen 9 und 6.

Eine weitere Regionalstrasse 502 beginnt an der Autobahnausfahrt in Välikangas und führt über Polvijärvi nach Maarianvaara (Kaavi).

Eine Sonderheit in Finnland ist die Einteilung der Ortshinweisschilder:
Grüne Schilder mit weisser Aufschrift weisen auf Strecken über eine Autobahn hin.
Blaue Schilder mit weisser Aufschrift weisen auf Strecken über Bundesstrassen, Fernstrassen, Regionalstrassen, sowie Verbindungsstrassen hin.

Weisse Schilder mit schwarzer Aufschrift weisen auf Bereiche innerhalb eines Ortes hin.
Diese Regelung besteht schon seit etwa 20 Jahren, wurde aber von vielen regionalen Verwaltungen nicht beachtet. Somit kommt es häufig vor, dass ein Ausländer einen Ort wie Kuormausalue (LkW-Beladungsplatz) oder Kaatopaikka (Mülldeponie) vergeblich auf einer Karte sucht, weil diese Schilder in blauer Ausführung in der Gegend stehen und eigentlich weiss sein sollten.
Strassenschilder sind in der Regel ebenfalls weiss mit schwarzer Schrift. Auf Privatstrassen findet man vereinzelt jedoch noch schwarze Schilder mit weisser Schrift.

Die Gemeinde Liperi liegt sehr verkehrsgünstig. In Ylämylly endet die erste Autobahn von Nord-Karelien, die Reichsstrasse 9. In Viinijärvi halten noch die Züge in Richtung Pieksämäki, das Bahnhofsgebäude jedoch ist verkauft worden. Der Flugplatz von Joensuu liegt zum überwiegenden Teil auf der Gemarkung von Liperi. Somit haben die Industrieunternehmen in Ylämylly einen idealen Standort mit guten Verkehrsanschlüssen.

Verkehrsampeln

An die Ampel- geregelten Kreuzungen wird sich jeder Deutsche schnell gewöhnen und feststellen, dass man sich in Finnland nicht den Hals verrenken muß, wenn man an der Haltelinie steht, um die grüne Ampelphase abzuwarten. Hier hat man in Finnland Mitleid mit den an der Ampel stehenden Fahrzeugen gehabt und auf am Mast der auf der anderen Straßenseite stehenden Ampel eine weitere Ampel angebracht. Eine sehr nachahmenswerte Lösung für Deutschland!

Durchfahrt verboten

Sehr oft fällt einem auf, dass man an einem Zeichen ehrfurchtsvoll stehen bleibt und verzweifelt die Einfahrt der Einbahnstraße sucht. Aber es handelt sich gar nicht um eine Einbahnstraße. Der Schildbürger wollte mit dem Schild "Verbot der Einfahrt" eigentlich nur die Leute davon abhalten hier reinzufahren. Die Schilder sind nicht durch die Behörde aufgestellt worden, sondern von privaten Leuten und sollten eigentlich durch das Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" ersetzt werden. Das muß man wissen, aber woher? Also vor Ort durchfragen!

Verbot der EinfahrtVerbot der Einfahrt Durchfahrt verbotenVerbot für Fahrzeuge aller Art

Fahrtrichtungsanzeige

Man könnte in Finnland die Fahrzeuge so ausliefern, dass der Fahrtrichtungsanzeiger automatisch sich einschaltet, wenn das Lenkrad eingeschlagen wird. Selten sieht man einen Wagen oder selbst LKWs, die rechtzeitig dem nachfolgenden Verkehr signalisieren, dass sie beabsichtigen, abzubiegen. Egal ob rechts oder links. Nach einiger Zeit Erfahrung, stellt man fest, wenn der Vordermann langsamer wird oder die Bremslichter angehen, jetzt könnte mit meinem Vordermann etwas passieren, entweder er benutzt sein Handy, er will anhalten oder vielleicht will er nach links oder nach rechts abbiegen. Wobei selbst bei gesetztem Blinker nicht sicher ist, ob er vielleicht doch in die entgegengesetzte Richtung abbiegt. Also immer Vorsicht und genügend Abstand zum Vordermann und mitdenken! Oder gibt es das in Deutschland etwa auch?

Fußgängerüberwege (Finnisch: Schutzwege)

Wenn man als Fußgänger in Finnland unterwegs ist, dann sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Fußgängerüberweg ein Schutzweg (Suojatie) für Fußgänger ist. Die Regeln zum Überqueren sind nicht so klar wie in Deutschland. Jährlich sterben 50 Fußgänger und an die 700 werden verletzt. 25% der Unfälle passieren an Fußgängerüberwegen. Etwa 75% der Unfallopfer an den Fußgängerüberwegen sind über 64 Jahre alt. Die meisten Unfälle passieren an den mehrspurigen Straßenüberwegen, wenn haltende Autos auf der zweiten Spur überholt werden und der Fußgänger sich durch das Anhalten des einen Fahrzeugs bereits sicher fühlt. Weiterhin fehlt bei vielen Fußgängern das Verständnis, dass auch sie sich an Verkehrsregeln halten müssen und nicht bei Rot die Fahrbahn am Fußgängerüberweg passieren.

Während Fussgängern am Fussgängerüberweg immer der Vorrang gegeben werden muss (Es sei denn eine Ampelregelung ist eingeschaltet), gibt es für Radfahrer eigene Regeln.

Radfahrer

Radfahrer sind Könige der Fussgängerwege. Die Polizei ist dem Chaos nicht gewachsen. Auch sind die Radwege sehr schlecht in vielen Gemeinden markiert. Oft stehen nur die kombinierten Schilder mit Fahrrad und Fussgänger da, ohne Fahrradwegmarkierungen und plötzlich fehlen Schilder total.

Weg für Fussgänger und RadfahrerWeg für Fussgänger und Radfahrer
Links Fahrradweg, rechts FussgängerwegLinks Fahrradweg, rechts Fussgängerweg Rechts Fahrradweg, links FussgängerwegRechts Fahrradweg, links Fussgängerweg

Grundsätzlich haben Fahradfahrer auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Auf nicht markierten Wegen sollten sie grundsätzlich rechts fahren, wobei Fussgänger links, rechts oder in der Mitte laufen dürfen. Wenn ein Fahrradweg auf dem Gehsteig durch Schilder ausgewiesen ist, darf die Fahrbahn (ausgenommen Sonderfälle) nicht benutzt werden.

An Strassenkreuzungen müssen Autofahrer besonders aufpassen, wenn sie einbiegen. Es könnte sein, dass ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit den Fussgängerüberweg kreuzt! Fährt der Radfahrer auf einem für ihn zugelassenen Gehweg auf einer vorfahrtberechtigten Strasse, dann hat er Vorfahrt vor dem Autofahrer. Auch hier benötigt der Radfahrer den finnischen Eckblick, um das auf der Spitze stehende Dreieck in der Nebenstrasse zu erblicken. Auf einem Fussgängerüberweg, der nicht an einer Kreuzung die Strasse quert, hat jedoch der Autofahrer Vorfahrt vor dem Radfahrer, nicht aber vor einem Fussgänger, d.h. wenn der Radfahrer das Rad schiebt, hätte er ein Vorrecht, vor dem Autofahrer. Klar?

Benutzt der Radfahrer die Fahrbahn, hat er die gleichen Vorfahrtsregeln zu beachten, wie ein Autofahrer.

Mopeds

Mopedfahrer dürfen normalerweise nur auf der Fahrbahn fahren und müssen sich dort rechts halten (ausser beim Linksabbiegen). Oft sind jedoch Fussgängerwege auch für Mopos freigegeben. Das ist eine besondere Gefahr für Fussgänger.

Bahnübergänge

Wenn man sich als Autofahrer einem Bahnübergang nährt, dann sollte man nicht annehmen, dass es sich um ein Gelegenheitsgleis handelt, auf dem in den letzten zehn Jahren sowieso kein Zug fuhr. Jeder Bahnübergang ist eine große Gefahrenquelle, da selbst Pendolino-Züge (finnische ICE-Züge) in weiten Teilen des Landes noch kein eigenes geschütztes Gleisbett haben. Man hat Pläne aufgestellt, um die Bahnübergänge durch Tunnel oder Brücken zu beseitigen, aber das kostet viel Geld und dauert noch einige Jahre, bis der deutsche Standard erreicht ist.

Höchstgeschwindigkeiten

Die allgemein übliche Höchstgeschwindigkeit auf Landesstraßen beträgt 80 km/h, wenn keine andere Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen angegeben wurde. Auf Autobahnen ist die Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man max. 50 km/h fahren, jedoch ist in vielen Orten die Geschwindigkeit auf 40 bzw. 30 km/h durch Schilder gekennzeichnet worden. Auf vielen Landesstraßen wird die Geschwindigkeit durch Blechpolizei überwacht. In einigen Gehäusen der Blechpolizisten befinden sich Kameras, mit denen vom Sünder Bilder gemacht werden wo die gefahrene Geschwindigkeit eingeblendet ist. Auch Ausländer werden zur Kasse gebeten, und die Strafe richtet sich nach dem Einkommen des Sünders.

In den Wintermonaten werden sehr viele Geschwindigkeitsbegrenzungen um etwa 20 km/h herabgesetzt, um den schlechten Witterungsbedingungen Rechnung zu tragen. Leider passieren im Winter immer wieder viele Unfälle, weil man seine Fahrweise nicht den glatten Straßen entsprechend anpasst. Gestreut wird in Finnland nur an Steigungen und Kreuzungsbereichen. Ansonsten versucht man die Fahrbahnen durch Räumfahrzeuge vom Schnee zu freizuhalten.

Eine neue Idee wurde Im Oktober 2010 von der Verkehrsministerin zur Diskussion gestellt und an eine Arbeitsgruppe deligiert: Es sollte geprüft werden, ob man die Wintergeschwindigkeitsbeschränkungen möglicherweise witterungsbedingt anheben könnte. Dazu sind jedoch elektronisch gesteuerte Geschwindigkeitsbegrenzungs Verkehrszeichen notwendig und eine Steuerung, die den Straßenzustand mißt. Erste Kostenannahmen bewegten sich bei 200.000 €! In Wirklichkeit benötigt man sicherlich das zehnfache. Dieses Geld wäre besser angelegt, wenn man marode Ortsstraßen so instand setzt, dass man dort im Frühjahr bei der Schneeschmelze 30 oder 40 km/h fahren könnte und nicht im Schlamm oder Schlagloch stecken bleibt.

Abblendlicht

In Finnland ist es schon seit Jahren Pflicht, auch am Tage außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht zu fahren. Das hat den Vorteil, dass man selbst bei tiefstehender Sonne ein Auto gut erkennt. Ein guter Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, und langsam kommt man auch in Deutschland dahinter.

Hinweisschilder

Zum großen Teil sind die Überlandstraßen durch blaue Schilder mit weißer Schrift gut ausgeschildert. Auf der Autobahn sind es in der Regel grüne Schilder mit weißer Schrift. Innerhalb von Orten sollten Hinweisschilder auf innerörtliche Einrichtungen weiß sein mit schwarzer Schrift, so auch die Straßenschilder. In jedem größeren Ort begegnet man das Schild mit dem Hinweis "Keskusta". Das bedeutet lediglich "Zentrum". Leider fehlen die Informationen, wo das Zentrum beginnt, das erkennt man dann nur an dem lebhaften Treiben und dass man keine kostenlose Parkplätze findet.

Auf den Überlandstraßen findet man oft aber blaue Schilder, wo eigentlich weiße Schilder stehen sollten. Beispielsweise mit dem Hinweis auf "Teollisuusalue" ist nicht ein Ort gemeint, sondern die örtliche Industriezone. Auch dem Schild "Kaatopaikka" sollte man nicht folgen, hier handelt sich um einen Müllabladeplatz.

Privatstrassen

Privatstrassen sind oft durch das Zusatzschild YKSITYISTIE gekennzeichnet. Es gibt zwei Arten von Privatstrassen:

Strassen, die durch eine Anliegervereinigung unterhalten werden erhalten Unterhaltszuwendungen von der Gemeinde zur Pflege und Schneeräumung der Strasse. Damit ist aber die Strasse dem allgemeinen öffentlichen Verkehr freizugeben.

Dagegen können Privatstrassen auf eigenem Gelände, die nicht von der Gemeinde bezuschusst werden, vom Eigentümer für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Das kann durch ein Durchfahrtsverbotsschild oder sogar durch eine ausreichend markierte Barriere erfolgen.

Leider kann ein fremder Autofahrer nicht wissen, ob es sich um eine freigegebene oder nicht freigegebene Privatstrasse handelt, da die Verkehrsregelung auf diesen Strassen oft sehr seltsam ist.

Radarkameras

Festinstallierte Radarkameras überwachen in erster Linie die Geschwindigkeiten auf den Fernstrassen, sie überwachen aber auch Rotlichtsünder. Es sind Überlegungen vorhanden, durch Streckenüberwachung die Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen zu messen. Das soll verhindern, dass durch die in Navigationsgeräten eingebauten Warnmeldungen die Geschwindigkeit an den "Blechpolizisten" gedrosselt, und danach wieder Gas gegeben wird.

Auch hat man schon an einigen Stellen alle vorbeifahrenden Fahrzeuge geblitzt und anschliessend geprüft, ob das Fahrzeug zugelassen ist und ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat. Gewöhnlich hat die Polizei Zugriff auf das Führerschein- Register. So passiert es, dass ein EU-Bürger, der einen in Finnland zugelassenen Wagen fährt und seinen Führerschein nicht in Finnland gemacht hat, einen Strafbescheid bekommt. Dies, obwohl sein Führerschein in Finnland laut EU-Richtlinien gültig ist. Ausländische Führerscheine sind in Finnland nicht registriert. Da hilft es nur, den Führerschein bei einer Polizeidienststelle vorzulegen oder eine Führerscheinkopie dem Absender des Strafbescheides zu schicken.


   

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   © 2015 by Eppu Piatkowski